TJS Reisedienst

Reise-Hotline: 03771 / 700100

Allgemeine Reisebedingungen

 Allgemeine Reisebedingungen TJS Reisedienst GmbH
für Buchungen ab dem 01.07.2018

Die Bedingungen gelten nur für Reisen, die
„TJS Reisedienst GmbH Farbmühler Berg 12 08321 Zschorlau OT Albernau"
selbst veranstaltet. Für vermittelte Reisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
 
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Allgemeines:
a) Grundlage des Angebots von „TJS Reisedienst" und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von „TJS Reisedienst" für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das „TJS Reisedienst" 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, soweit „TJS Reisedienst" bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder vorbehaltlos Zahlungen leistet.
c) Die von „TJS Reisedienst" gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für Buchungen gilt:
a) Mit der Buchung – an die der Kunde 7 Tage gebunden ist - bietet der Kunde „TJS Reisedienst" den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch „TJS Reisedienst" zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt „TJS Reisedienst" dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Textform, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat (Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Parteien oder außerhalb von Ge-schäftsräumen)
1.3. „TJS Reisedienst" weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß
§ 651h BGB.
 
2. Bezahlung

2.1. „TJS Reisedienst" und/ oder der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Liegen die Voraussetzungen vor, ist nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises – maximal jedoch 50,00 EUR - zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 7 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl „TJS Reisedienst" zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist „TJS Reisedienst" berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
 
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „TJS Reisedienst" nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „TJS Reisedienst" vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. „TJS Reisedienst" ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „TJS Reisedienst" gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „TJS Reisedienst" gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „TJS Reisedienst" für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. „TJS REISEDIENST" behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern „TJS Reisedienst" den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann „TJS Reisedienst" den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann „TJS Reisedienst" vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
 Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann „TJS Reisedienst" vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für „TJS Reisedienst" verteuert hat
4.4. „TJS Reisedienst" ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für „TJS Reisedienst" führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von „TJS Reisedienst" zu erstatten. „TJS Reisedienst" darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die „TJS Reisedienst" tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. „TJS Reisedienst" hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „TJS REISEDIENST" zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird die Textform empfohlen.
5.2. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert „TJS REISEDIENST" den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „TJS REISEDIENST" eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von „TJS Reisedienst" zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
„TJS REISEDIENST" hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei „TJS Reisedienst" bzw. Reisevermittler wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

Kurreisen - es gelten gesonderte Stornobedingungen (Bitte im Reisebüro erfragen)
Kreuzfahrten - es gelten gesonderte Stornobedingungen (Bitte im Reisebüro erfragen)
Rücktritt vor Reisebeginn in Tagen für Busreisen (außer Kurreisen)

bis 60. Tag             15,00 €  
59. – 30. Tag        30,00 €
29. – 22. Tag        15 % des Reisepreises
21. – 15. Tag        30 % des Reisepreises
14. – 08. Tag        45 % des Reisepreises
07. – 01. Tag        60 % des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise (Gilt auch bei Stornierung am Abreisetag) 95 % des Reisepreises

5.3. Dem Kunden bleibt unbenommen, „TJS REISEDIENST" nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.4. „TJS REISEDIENST" behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist „TJS REISEDIENST" verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist „TJS REISEDIENST" infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat „TJS REISE-DIENST" unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von „TJS REISEDIENST" durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „TJS REISEDIENST" 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

a.) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen besteht nicht. Werden gleichwohl Umbu-chungen vorgenommen, erhebt „TJS REISEDIENST" – wenn die Umbuchung bis 6 Monate vor dem Reisebeginn liegt - ein Bearbeitungsentgelt von 15,- EUR.
b) Für Umbuchungen, die später als 6 Monate vor Reisebeginn vorgenommen werden, gelten folgende Umbuchungsgebühren:
bis - 22. Tag vor Reisebeginn 5 % des ursprünglichen Reisepreises
1. - 15. Tag vor Reisebeginn 10 % des ursprünglichen Reisepreises
14. - 08. Tag vor Reisebeginn 20 % des ursprünglichen Reisepreises
07. - 01. Tag vor Reisebeginn 30 % des ursprünglichen Reisepreises

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
 
7.1. „TJS REISEDIENST" führt alle Reisen ab 25 Personen (Mindestteilnehmerzahl) durch. Gilt für eine Reise eine abweichende Mindestteilnehmerzahl, wird darauf in der Reisebeschreibung hingewiesen. „TJS Reisedienst" kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von „TJS REISEDIENST" beim Kunden sind in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung und in der Reisebestätigung anzugeben.
b) „TJS REISEDIENST" ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt von „TJS REISEDIENST" später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. Es kommt auf die Kenntnisnahmemöglichkeit des Kunden an.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

8. Rechte und Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
 
8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit „TJS Reisedienst" infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von „TJS Reisedienst" vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von „TJS Reisedienst" vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „TJS Reisedienst" unter der mitgeteilten Kontaktstelle von „TJS Reisedienst" zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „TJS Reisedienst" bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann die Mängelanzeige auch dem Reisevermittler zur Kenntnis gebracht werden.
d) Der Vertreter von „TJS Reisedienst" ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er „TJS Reisedienst" zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von „TJS Reisedienst" verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von „TJS REISEDIENST" für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. „TJS REISEDIENST" haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von „TJS Reisedienst" sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
„TJS Reisedienst" haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von „TJS Reisedienst" ursächlich geworden ist.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
 
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber „TJS Reisedienst" geltend zu machen. Erfolgte die Buchung über einen Reisevermittler, kann die Geltendmachung auch an diesen Reisevermittler erfolgen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. „TJS REISEDIENST" wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „TJS REISEDIENST" nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3. „TJS REISEDIENST" haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde „TJS Reisedienst" mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „TJS REISEDIENST" eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
 
12.1. „TJS Reisedienst" weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „TJS Reisedienst" nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. „TJS Reisedienst" weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform
ec.europa.eu/consum-ers/odr/ hin.
12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und „TJS Reisedienst" die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können „TJS Reisedienst" ausschließlich an deren Sitz verklagen.

TAGESFAHRTEN

Für unsere Tagesfahrten bis zu einem Preis von 500,00 EUR und die keine Übernachtung enthalten gelten folgende Bedingungen:
Der Reisepreis ist bei Buchung der Tagesfahrt fällig.
Die Ziffern 1 – mit Ausnahme von Ziffer 1.2.b.) - und 3 – 13 unserer Allgemeinen Reisebedingungen gelten entsprechend. Ziffer 5.2. gilt mit der Maßgabe, dass bei einem Rücktritt bis
1 Tag vor Beginn der Tagesfahrt ein Bearbeitungsentgelt von 10,.- EUR erhoben wird. Erfolgt der Rücktritt des Kunden später oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so wird eine Stornopauschale von 95 % des Preises erhoben.